Was passiert mit den Zinserträgen?

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden, die in der Stiftungssatzung festgeschrieben sind. Vorstand und Kuratorium sind selbstverständlich ehrenamtlich tätig, so dass nur geringe Verwaltungskosten anfallen.

Zuletzt aktualisiert am 19.05.2026 von Michael Wellendorf.